Spieler- und Jugendschutz
Glücksspiele sind ein faszinierendes Unterhaltungs- und Freizeitvergnügen – aber sie bergen stets auch Risiken in sich.
Als verantwortungsbewusstes, staatliches Unternehmen sind wir dem Spieler- und Jugendschutz in besonderer Weise verpflichtet.
Spielerschutz
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung bietet ihren Kundinnen und Kunden eine legale und sichere Gelegenheit zur Spielteilnahme unter Beachtung des Spielerschutzes.
Das bedeutet konkret:
Im Geschäftsbereich LOTTO Bayern können bestimmte Produkte in den bayerischen Annahmestellen nur gegen Vorlage einer Kundenkarte gespielt werden. Als zentrale Maßnahme zum Spielerschutz ist LOTTO Bayern an ein übergreifendes Sperrsystem (Selbstsperre oder Fremdsperre) für Glücksspiele mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angeschlossen. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme an Lotterien und Sportwetten ausgeschlossen (mehr zum Jugendschutz weiter unten auf dieser Seite).
Auch im Unternehmensfeld der neun Bayerischen Spielbanken achten wir akribisch auf den Spieler- und Jugendschutz. Hier existiert ebenso die Möglichkeit zur Selbst- oder Fremdsperre bei problematischem Spielverhalten. Junge Menschen erhalten erst ab 21 Jahren Zutritt.
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung betreibt auf den Internetpräsenzen ihrer beiden Marken LOTTO Bayern und Spielbanken Bayern eigene Informationsseiten zu Sicherheitsvorkehrungen, Aufklärung und Hilfsangeboten für Menschen mit problematischem Spielverhalten und deren Angehörige. Zudem finden Sie am Ende dieser Seite die direkte Verlinkung zu den „PlayOff“-Apps, die mit moderner Technik Unterstützung bieten soll, falls das Spielverhalten außer Kontrolle geraten sein sollte. Ebenfalls weiter unten gibt es Informationen zum Online-Hilfsangebot „PlayChange“.
Jugendschutz
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung betreibt aktiven Jugendschutz: Minderjährige dürfen nicht an Glücksspielen teilnehmen, Rubbellose kaufen oder Gewinne abholen. Selbst dann nicht, wenn sie eine Vollmacht der Eltern oder Erziehungsberechtigten haben und beispielsweise deren Kundenkarte vorlegen. Personen unter 18 Jahren erhalten zudem keine Kundenkarte. Im Glücksspielstaatsvertrag ist klar geregelt, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von allen Lotterien und Wetten auszuschließen und damit vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen sind.
Konkret bedeutet das:
Das gesamte Produktangebot der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung richtet sich nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Das gilt auch für alle Internet-Spielangebote sowie das Produktangebot in den Annahmestellen von LOTTO Bayern. Alle dort Beschäftigten sind deshalb ausdrücklich angewiesen, keine Lotterieprodukte (weder Teilnahmescheine an Lotterien noch Lose!) an Minderjährige zu verkaufen. Ist unklar, ob die Kundinnen bzw. Kunden möglicherweise noch zu jung sind, ist unser Annahmestellenpersonal verpflichtet, sich einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorlegen zu lassen – um so die Altersidentifikation zu ermöglichen.
Außerdem:
In unseren neun Bayerischen Spielbanken ist die Spielteilnahme erst ab 21 Jahren erlaubt. Ohne mitspielen zu dürfen, können Personen ab 18 Jahren die Spielbanken besuchen, wenn sie sich in Begleitung einer spielberechtigten Person befinden, die 21 Jahre oder älter ist. Für die Zutrittserlaubnis muss ein gültiger Lichtbildausweises (Pass, EU-Führerschein oder Personalausweis) vorgelegt werden.
PlayChange
Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) hat in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die neue Online-Beratungsplattform PlayChange ins Leben gerufen. Mit Hilfe dieser neuen Plattform können User einfach und auf vielfältige Weise mit den im Bereich Glücksspielsucht speziell geschulten Expertinnen und Experten der LSG in Kontakt treten. Online, anonym und via Smartphone oder PC erreichbar, bietet PlayChange kostenfrei für betroffene Problemspieler und deren Angehörige einen niedrigschwelligen Zugang, auch zur terrestrischen Beratung und rundet in Ergänzung das bisherige Hilfsangebot der LSG ab. Die Seite playchange.de ist insbesondere für die Menschen in Bayern ein attraktives Online-Beratungsangebot.
PlayOff
Die kostenfreie App „PlayOff“ der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern wurde für Nutzer von Glücksspielen entwickelt, die ihr Spielen entweder komplett beenden oder kontrolliert und in einem persönlich festgelegten Ausmaß weiterspielen möchten.