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Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung verfügt über eine Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden und steht unter deren Aufsicht.

Spielteilnahme erst ab 18 Jahren und in den Bayerischen Spielbanken ab 21 Jahren.

Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bioeg.de.

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