Unternehmens-News vom 02.09.2021
Änderungen bei der Maskenpflicht
Spielbanken Bayern
Gute Nachrichten: Durch die neuesten Lockerungen der Infektionsschutzverordnung reicht ab sofort das Tragen einer OP-Maske statt einer FFP2-Maske in den neun Spielbanken Bayern aus. Die generelle Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter gilt weiterhin, jedoch mit einer Ausnahme: Gäste, die direkt am Spielautomaten spielen, können die Maske abnehmen, da der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 tritt die 3G-Regel in Kraft.
Die aktuellen Corona-Hinweise finden Sie stets unter Auslastung der Spielsäle.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 💛