Unternehmens-News vom 02.09.2021

Änderungen bei der Maskenpflicht

Spielbanken Bayern

Gute Nachrichten: Durch die neuesten Lockerungen der Infektionsschutzverordnung reicht ab sofort das Tragen einer OP-Maske statt einer FFP2-Maske in den neun Spielbanken Bayern aus. Die generelle Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter gilt weiterhin, jedoch mit einer Ausnahme: Gäste, die direkt am Spielautomaten spielen, können die Maske abnehmen, da der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 tritt die 3G-Regel in Kraft.

Die aktuellen Corona-Hinweise finden Sie stets unter Auslastung der Spielsäle.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 💛